Das neue Jahr und seine Änderungen
Der Jahreswechsel bringt zahlreiche Reformen. Genaueres Wissen kann sich auf alle Fälle rentieren. Ab 2016 gilt grundsätzlich bei allen Grundstücksübertragungen – auch unter nahen Angehörigen – eine neue Bemessungsgrundlage, wobei zumindest der "Grundstückswert" (nicht wie bisher der dreifache steuerliche Einheitswert) herangezogen wird. Unentgeltliche Grundstückserwerbe werden ab 2016 weiters nach einem Stufentarif besteuert. "Ebenfalls 2016 tritt eine Erhöhung der vom Verkäufer zu...