Das neue Jahr und seine Änderungen

Foto: Notariat Kapfenberg

Ab 2016 gilt grundsätzlich bei allen Grundstücksübertragungen – auch unter nahen Angehörigen – eine neue Bemessungsgrundlage, wobei zumindest der "Grundstückswert" (nicht wie bisher der dreifache steuerliche Einheitswert) herangezogen wird. Unentgeltliche Grundstückserwerbe werden ab 2016 weiters nach einem Stufentarif besteuert.
"Ebenfalls 2016 tritt eine Erhöhung der vom Verkäufer zu entrichtenden Immobilienertragssteuer in Kraft. Diese wird bei Grundstücksveräußerungen ab 2016 von bisher 25 auf 30 Prozent erhöht", erklärt Dieter Mühl, öffentlicher Notar im Notariat Kapfenberg. Ebenfalls neu, ist die Erhöhung der Kapitalertragssteuer (KESt.) für Gewinnausschüttungen: Für Einkünfte aus Kapitalvermögen (außer Spareinlagen), so insbesondere für Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften wird der Steuersatz ab 2016 um 2,5 Prozent auf nunmehr 27,5 Prozent angehoben.

Änderungen im Erbrecht
Seit August 2015 trat die neue EU-Erbrechtsverordnung in Kraft, der zufolge auf Erbfälle, grundsätzlich das Recht des Landes anzuwenden ist, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Bisher knüpfte das anwendbare Recht an die Staatsbürgerschaft an.

Wohnungseigentum
Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist ab sofort vorgesehen, dass sich die Eintragung des Wohnungseigentums an einem Wohnungseigentumsobjekt auch auf dessen Zubehörobjekte (Keller, Gartenfläche, Abstellräume) erstreckt.

Gesellschaftsgründungen
Die bisher für Kapitialgesellschaftsgründungen bzw. Kapitalerhöhungen anfallende Gesellschaftssteuer in Höhe von 1 Prozent wird ab Jahresbeginn abgeschafft. Neugründungen werden daher ab 2016 kostengünstiger.

Barrierefreiheit
"Mit 1. Jänner 2006 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in Kraft getreten, das in allen Lebensbereichen die Gleichstellung von Personen mit Behinderungen regelt. Als Folge müssen öffentlich zugängliche Gebäude wie Geschäftslokale, aber auch Internet-Homepages völlig barrierefrei sein", erklärt Walter Pisk. Die zehnjährige Übergangsfrist ist mit Ende 2015 nunmehr ausgelaufen, sodass die Barrierefreiheit ab 1. Jänner zur Gänze erreicht sein muss.

Erbrechtsreform 2017
Endlich wurden nun auch das schon über 200 Jahre alte Erbrecht modernisiert. Die Neuerungen, die ab Jänner 2017 in Kraft treten, betreffen insbesondere das Pflichtteilsrecht. Pflichtteilsberechtigt sind nur noch die Nachkommen des Verstorbenen sowie Ehegatten bzw. eingetragene Partner und nicht mehr die Eltern und Großeltern des Verstorbenen.

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