Berufung der Mitglieder des Jagdbeirates für die neue Funktionsperiode
GMÜND. Nach dem NÖ Jagdgesetz ist zur fachlichen Beratung der Bezirksverwaltungsbehörde in Angelegenheiten der Jagd ein Bezirksjagdbeirat zu bestellen. Dieser Bezirksjagdbeirat besteht aus Vertretern der Bezirksbauernkammer und des NÖ Landesjagdverbandes. Die namhaftgemachten Mitglieder werden vom Bezirkshauptmann auf die Dauer von sechs Jahren berufen. Dem Gremium des Bezirksjagdbeirates gehört auch der Bezirksforsttechniker an. Die Jagdbeiräte sind in allen Fragen, die fachlichen...