"Tschick" ist jetzt bis 18 tabu: Jugendeinrichtungen informieren im Bezirk über das neue Gesetz
Konsum von Tabak ist laut neuem Jugendgesetz nun erst ab dem 19. Lebensjahr erlaubt. Seit 1. Jänner gilt in der Steiermark das neue Jugendgesetz. Eine wesentliche Änderung betrifft das Rauchen – dabei auch die E-Zigarette und E-Shisha. Dies ist nun erst ab 18, vorher ab 16, möglich und gilt auch für jene, die 2018 mit 16 mit dem Rauchen begonnen haben. Der zweite zentrale Punkt ist der Alkohol. Wie bislang sind bis 18 Getränke mit gebranntem Alkohol, dazu zählen auch Aperol und...