Neutralität als österreichische Identität
Bunt gewürfelte Unterhaltung zum Nationalfeiertag
Im Wortlaut des "Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs" steht folgendes: "Artikel I. (1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen. (2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen...