Während des Lockdowns
Stadt St. Veit setzt Überwachung der Kurzparkzonen aus
Ab 7. Dezember tritt die Kurzparkzonenregelung wieder in Kraft. ST. VEIT. Die Stadtgemeinde St. Veit setzt die Überwachung der Kurzparkzone aus. Somit stehen in der Herzogstadt, wo eine Kurzparkzonenregelung galt, die Parkplätze uneingeschränkt zur Verfügung. Die Regelung gilt ab morgen, 19. November, bis zum Ende des Lockdowns, also bis Sonntag, den 6. Dezember. Ab Montag, den 7. Dezember, tritt die Kurzparkzonenregelung wieder in Kraft.