Geschafft: Klarheit für Vereine!
Drei Fragen an... 1. Was hat sich geändert? Neu ist, dass die Dauer eines „Kleinen Vereinsfestes“ von den bisherigen 48 Stunden auf 72 Stunden pro Jahr ausgeweitet wird, OHNE dass eine Registrierkassenpflicht besteht. Voraussetzung ist, dass die jährliche Umsatzgrenze von 30.000 Euro nicht überschritten wird. Damit ist wieder eine Zusammenarbeit zwischen Wirten und Vereinen möglich. Das ist ein Riesenerfolg! 2. Was bringt das? Das schafft Rechtssicherheit, Erleichterungen und Steuerbegünstigung...