Landesverwaltungsgericht Oberösterreich

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Die BIber dürfen bleiben. | Foto: Foto: panthermedia/EBFoto

Landesverwaltungsgericht Oberösterreich weist Beschwerde zurück: Biber dürfen bleiben

ROHRBACH-BERG. Den Pöschlteich haben seit einiger Zeit Biber als Aufenthaltsort auserkoren – zum Leidwesen der Stadtgemeine Rohrbach-Berg. Die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach hatte den Antrag der Gemeinde auf Entnahme aller sich im Pöschlteich befindlichen, gesetzlich besonders geschützten Biber jedoch abgewiesen. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass die für eine Entnahme angegebenen Gründe nicht ausreichend vorlägen und es jedenfalls andere zumutbare Maßnahmen zur Bewältigung der...

  • Rohrbach
  • Annika Höller

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