Gasleitung muss alle 12 Jahre überprüft werden
Bei Nichteinhalten der gesetzlichen Verordnung steigt im Schadensfall die Versicherung aus. WELS.WELS (il). Laut oö. Gassicherheitsverordnung 2006 und dem oberösterreichischen Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz ist eine Überprüfung der Gasanlage alle 12 Jahre (G10) gesetzlich verpflichtend. Bei der G10-Überprüfung werden folgende Punkte kontrolliert: Die Dichtheit der Gasleitung mittels elektronischem Leckmengenmessgerät, die Befestigung, der Korrosionsschutz, die Kennzeichnung, die...