Union stellt bei Felbertauernmaut ein Ultimatum
BEZIRK (ebn). Die Freifahrten von OsttirolerInnen und die Ermäßigungen für heimische Betriebe bei der Felbertauernmaut sei eine Abgeltung von Nachteilen ohne Wettbewerbsverzerrung. Das war die Argumentation gegen das Vertragsverletzungsverfahren der EU die die Tarifgestaltung der Felbertauern AG als Verstoß gegen den Grundsatz der Nicht-Diskriminierung sah und noch immer sieht. Denn die nach der ersten Mahnung gelieferten Argumente stießen in Brüssel auf taube Ohren. Vergangene Woche trudelte...