Die Verpflichtung der Energielieferanten - STROMEINSPARUNGEN WEITERVERKAUFEN!
Verpflichtung zum Nachweis von Energieeffizienzmaßnahmen! Jeder Energielieferant, der im Vorjahr die Mindestabsatzgrenze von 25 GWh überschritten hat, muss Energieeffizienzmaßnahmen nachweisen, die 0,6 Prozent seiner Vorjahres-Energieabsätze an österreichische Endkunden entsprechen. Diese Maßnahmen können beim Energielieferanten selbst, bei Endkunden oder bei anderen Endenergieverbrauchern in Österreich gesetzt werden. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen das Input-Output-Verhältnis (z.B. eines...