Körpernahe Dienstleistungen
Corona-Test, Ausweis und Maske sind Pflicht
Seit dem 8. Februar dürfen körpernahe Dienstleister wie Friseure und Kosmetiker wieder geöffnet haben und Kunden empfangen. Wir haben uns im Bezirk umgehört wie die neuen Verordnungen ankommen. BEZIRK MATTERSBURG. Bedingung für den Besuch bei Kosmetik oder Friseur ist ein gültiger Corona-Test der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Zur Identifizierung muss ein Ausweis hergezeigt werden. Duie FFP2-Maske muss trotz Test getragen werden. Selbst- oder Schultests gelten nicht. Die neuen...