Dank Öziv wieder NoVA-Befreiung für Menschen mit Behinderungen
Seit dem 30. Oktober werden dank dem neuen Öziv-Präsidenten, Herbert Pichler, und anderen Behinderten-Organisationen, Kraft-Neufahrzeuge wieder von der NoVA befreit, die von Menschen mit einer Behinderung zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden. Die Befreiung wird direkt beim Fahrzeughändler geltend gemacht und steht zu, sofern der Mensch mit Behinderung eine eigene Lenkerberechtigung hat oder glaubhaft macht, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für seine persönliche Beförderung benützt...