Dank Öziv wieder NoVA-Befreiung für Menschen mit Behinderungen

Auch der Öziv Voitsberg freut sich über die Neuerung, die Öziv-Präsident Herbert Pichler umgesetzt hat. | Foto: ÖZIV
  • Auch der Öziv Voitsberg freut sich über die Neuerung, die Öziv-Präsident Herbert Pichler umgesetzt hat.
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  • hochgeladen von Selina Wiedner

Seit dem 30. Oktober werden dank dem neuen Öziv-Präsidenten, Herbert Pichler, und anderen Behinderten-Organisationen, Kraft-Neufahrzeuge wieder von der NoVA befreit, die von Menschen mit einer Behinderung zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden.

Die Befreiung wird direkt beim Fahrzeughändler geltend gemacht und steht zu, sofern der Mensch mit Behinderung eine eigene Lenkerberechtigung hat oder glaubhaft macht, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird und die Behinderung nachgewiesen wird. Dies geschieht ausschließlich durch einen Behindertenpass mit der Eintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" bzw. "Blindheit" oder einen gültigen Ausweis gemäß § 29b StVO, „Parkausweis“. 
Zudem werden sie vom Fahrzeughändler aufgefordert, eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass sie die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllen und darüber informiert wurden, dass bei Wegfallen der Befreiungsvoraussetzung (z.B. Weiterverkauf des Kraftfahrzeuges) und Zulassung durch eine Person, die nicht von der NoVA befreit ist, die NoVA nachträglich zu entrichten ist.
Die Befreiung steht für Neufahrzeuge bei erstmaliger Zulassung im Inland zu. Für Gebrauchtfahrzeuge steht die Befreiung zu, wenn der Mensch mit Behinderung selbst oder der Fahrzeughändler ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland importiert.

Kostenlose Autobahnvignette

Ab Dezember wird für Menschen mit Behinderungen die kostenlose Jahresvignette digitalisiert und automatisch für das zugelassene mehrspurige Fahrzeug ausgestellt. Abzufragen ab 1. Dezember unter www.evidenz.asfinag.at.

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