Rechts-Info: Amazon von EuGH gestärkt – Verbraucherrechte werden bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen relativiert
Der EuGH urteilte kürzlich (28.7.2016, C-191/15) darüber, dass grenzüberschreitend tätige Unternehmen, im konkreten Fall handelte es sich um Amazon, in ihren AGBs das Recht des Sitzes ihres Staates vorsehen dürfen. Das gilt selbst gegenüber Verbrauchern. Die Voraussetzungen dafür hat der EuGH ebenfalls ausgesprochen und veranlassen dazu, auch hierzulande die eigenen AGBs im Lichte der neuen Rechtsprechung adaptieren zu lassen. Im Detail: Der VKI strengte auf Grund der seitens Amazon im Jahr...