Vortrag: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
RIED. Was ist, wenn durch einen Unfall, Schlaganfall, Herzinfarkt oder Demenz meine Entscheidungsfähigkeit beendet wird? Hier gibt es die Möglichkeit der Patientenverfügung, durch die bereits im Voraus der eigene Wille festgelegt werden kann für eine Zeit, in der man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln und Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Das Mobile Hospiz hat zu dem...