Stadtpolizei Baden
Mehrfachentwertung von Parkscheinen strafbar
BADEN. Seit der Einführung der „Grünen Zone“ häufen sich die Fälle von mehrfach entwerteten Parkscheinen. Dabei handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine sogenannte Wertzeichenfälschung gem. § 238 StGB. Es liegt somit eine gerichtlich strafbare Handlung vor, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bedroht ist. Aktuell werden Ermittlungen in 42 Fällen geführt, die mit einem Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt übermittelt werden. Auch das Ausfüllen mit...