Mehr Rechte für Käufer wenn der Vertrag platzt
FLACHGAU/SALZBURG (mek). Makler verdienen eine Menge mit der Vermittlung von Immobilien. Aber wenn ein Käufer aus gewichtigen und durch ihn nicht beeinflussbaren Gründen zurücktreten muss, dann wird auch keine Provision fällig. Das stellte jetzt das Landesgericht Salzburg rechtskräftig fest.