„Feuershow“ in Fügener Lokal war Arbeitsunfall
Verfahren gegen den angeklagten Kellner eingestellt FÜGEN. Mit der Erklärung, dass „derartige Attraktionen wie die Feuershow dazumal in Tourismusorten üblich waren“, begründete Richter Böhler die Einstellung des Verfahrens. Es wird eine Probezeit von zwei Jahren auf den Angeklagten angesetzt, sowie die Bedingung, dass er nach Kräften Schadenswiedergutmachung zu leisten habe“, bestimmte Richter Böhler. Laut Rechtsanwalt des Angeklagten wurde bereits eine Summe von 35.000 Euro an Schmerzensgeld...