Was die Nachbarn dürfen und was nicht In der Sommerzeit häufen sich immer wieder Beschwerden über Lärmbelästigungen. Schuld daran sind meist Nachbarn, die ohne Rücksicht auf andere Rasen mähen. Doch: Was ist erlaubt, was nicht? Die BezirksRundschau hat sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen in ganz Oberösterreich näher angesehen. In manchen Bezirken gibt es ortspolizeiliche Verordnungen, welche die Lärmbelästigung durch Rasenmähen individuell regeln. In Bezirken, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, gilt der § 3 Oö. Polizeistrafgesetz. Wer demnach ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, kann bestraft werden. Übertretungen können mittels Organmandate in der Höhe von 20 Euro oder im Falle einer Anzeige mit Geldstrafen bis zu 360 Euro geahndet werden. Generell sollte an Sonn- und Feiertagen, Samstagabends sowie werktags um die Mittagszeit und zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens der Rasenmäher lieber in der Gartenscheune bleiben. Welche Regelungen für Rasenmähen in Ihrer Gemeinde gelten, finden Sie in unseren Bezirksbeiträgen:

Rasenmähen im Bezirk

Beiträge zum Thema Rasenmähen im Bezirk

Bevor man den Rasenmäher startet, sollte man sich über die Ruhezeiten in der eigenen Gemeinde informieren. | Foto: Panthermedia-Sakkmesterke

Regelungen im Bezirk Braunau
Lärmbelästigung durch Rasenmähen

Für die Ruhezeiten und die Lärmbelästigung durch das Rasenmähen gibt es keine allgemein gültige Regelung im Bezirk. Jede Gemeinde kann hierzu eine eigene Verordnung erlassen. BEZIRK BRAUNAU. Wenn es draußen wärmer wird, startet damit auch wieder die Rasenmäher-Saison. Bevor man den Rasenmäher anwirft, sollte man sich allerdings darüber informieren, wie die Ruhezeiten in der eigenen Gemeinde eigentlich geregelt sind, um es sich nicht mit den Nachbarn zu verscherzen. Gesetzeslage zum Thema...

  • Braunau
  • Anja Kreilinger
Auf Rasenmähen während der Ruhezeiten sollte  besser verzichtet werden – dann klappt's auch mit dem Nachbarn. | Foto: Julia Mihatsch/panthermedia.net
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Bezirk Braunau
Unterschiedliche Regeln für Rasenmähen

Einige Gemeinden im Bezirk regeln die Lärmbelästigung durch Rasenmähen individuell durch eigene Verordnungen. BEZIRK BRAUNAU (ebba). In der Sommerzeit häufen sich bei der Polizei immer wieder Beschwerden über Lärmbelästigungen. Schuld daran sind meist Nachbarn, die ohne Rücksicht auf andere Rasen mähen. Generell sollte an Sonn- und Feiertagen, Samstagabends sowie werktags um die Mittagszeit und zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens der Rasenmäher lieber in der Gartenscheune bleiben....

  • Braunau
  • Barbara Ebner

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