Was die Nachbarn dürfen und was nicht In der Sommerzeit häufen sich immer wieder Beschwerden über Lärmbelästigungen. Schuld daran sind meist Nachbarn, die ohne Rücksicht auf andere Rasen mähen. Doch: Was ist erlaubt, was nicht? Die BezirksRundschau hat sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen in ganz Oberösterreich näher angesehen. In manchen Bezirken gibt es ortspolizeiliche Verordnungen, welche die Lärmbelästigung durch Rasenmähen individuell regeln. In Bezirken, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, gilt der § 3 Oö. Polizeistrafgesetz. Wer demnach ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, kann bestraft werden. Übertretungen können mittels Organmandate in der Höhe von 20 Euro oder im Falle einer Anzeige mit Geldstrafen bis zu 360 Euro geahndet werden. Generell sollte an Sonn- und Feiertagen, Samstagabends sowie werktags um die Mittagszeit und zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens der Rasenmäher lieber in der Gartenscheune bleiben. Welche Regelungen für Rasenmähen in Ihrer Gemeinde gelten, finden Sie in unseren Bezirksbeiträgen:

Rasenmähen im Bezirk

Beiträge zum Thema Rasenmähen im Bezirk

Durch eine ortspolizeiliche Verordnung könnten Gemeinden die Zeiten, wann der Rasen gemäht werden darf, selbst regeln. | Foto: Kzenon/Fotolia

Bezirk Ried: Ruhestörung durch Rasenmähen

Viele Gemeinden im Bezirk setzten auf den Hausverstand ihrer Gemeindebürger. BEZIRK (kw). Endlich Feierabend. Ein stressiger Arbeitstag ist vorbei. Jetzt mit einem Glas Wein und einem guten Buch die letzten Sonnenstrahlen auf der Terrasse genießen. Doch plötzlich ein lautes Geräusch. Der Nachbar hat den Rasenmäher angeworfen. Abends um 19 Uhr. Darf er das? Die BezirksRundschau Ried hat sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen etwas näher angsehen, um eben diese Frage zu beantworten....

  • Ried
  • Karin Wührer

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