Was die Nachbarn dürfen und was nicht In der Sommerzeit häufen sich immer wieder Beschwerden über Lärmbelästigungen. Schuld daran sind meist Nachbarn, die ohne Rücksicht auf andere Rasen mähen. Doch: Was ist erlaubt, was nicht? Die BezirksRundschau hat sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen in ganz Oberösterreich näher angesehen. In manchen Bezirken gibt es ortspolizeiliche Verordnungen, welche die Lärmbelästigung durch Rasenmähen individuell regeln. In Bezirken, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, gilt der § 3 Oö. Polizeistrafgesetz. Wer demnach ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, kann bestraft werden. Übertretungen können mittels Organmandate in der Höhe von 20 Euro oder im Falle einer Anzeige mit Geldstrafen bis zu 360 Euro geahndet werden. Generell sollte an Sonn- und Feiertagen, Samstagabends sowie werktags um die Mittagszeit und zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens der Rasenmäher lieber in der Gartenscheune bleiben. Welche Regelungen für Rasenmähen in Ihrer Gemeinde gelten, finden Sie in unseren Bezirksbeiträgen:

Rasenmähen im Bezirk

Beiträge zum Thema Rasenmähen im Bezirk

Bezirk Vöcklabruck: Wie viel Lärm und Rauch verträgt der Nachbar?

Rasenmähen am Sonntag, Feiern bis in die Nacht. In der Nachbarschaft gibt es Rechte und Pflichten. BEZIRK (ju). In der warmen Jahreszeit zieht es die Menschen wieder verstärkt nach draußen. Grillpartys werden gefeiert, die Kinder spielen im Garten und Arbeiten wie Rasenmähen oder Hecke schneiden stehen an. Das Leben im Freien spielt sich vor allem am Wochenende und abends ab. Aber darf man Samstag und Sonntag überhaupt Rasenmähen? Wie laut darf die Musik bei der abendlichen Party sein und wie...

  • Vöcklabruck
  • Alfred Jungwirth

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