Was die Nachbarn dürfen und was nicht In der Sommerzeit häufen sich immer wieder Beschwerden über Lärmbelästigungen. Schuld daran sind meist Nachbarn, die ohne Rücksicht auf andere Rasen mähen. Doch: Was ist erlaubt, was nicht? Die BezirksRundschau hat sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen in ganz Oberösterreich näher angesehen. In manchen Bezirken gibt es ortspolizeiliche Verordnungen, welche die Lärmbelästigung durch Rasenmähen individuell regeln. In Bezirken, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, gilt der § 3 Oö. Polizeistrafgesetz. Wer demnach ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, kann bestraft werden. Übertretungen können mittels Organmandate in der Höhe von 20 Euro oder im Falle einer Anzeige mit Geldstrafen bis zu 360 Euro geahndet werden. Generell sollte an Sonn- und Feiertagen, Samstagabends sowie werktags um die Mittagszeit und zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens der Rasenmäher lieber in der Gartenscheune bleiben. Welche Regelungen für Rasenmähen in Ihrer Gemeinde gelten, finden Sie in unseren Bezirksbeiträgen:

Rasenmähen im Bezirk

Beiträge zum Thema Rasenmähen im Bezirk

Das Rasenmähen am Samstag is je nach Gemeinde bereits ab 14.00 Uhr untersagt. | Foto: Kzenon/Fotolia

Wels: Regeln fürs Rasenmähen sehr unterschiedlich

Was das Rasenmähen betrifft, sind die erlaubten Zeiten in Wels-Land höchst unterschiedlich. BEZIRK. In der Sommerzeit häufen sich bei der Polizei immer wieder Beschwerden über Lärmbelästigungen. Schuld daran sind oft Nachbarn, die ohne Rücksicht ihren Rasen mähen. Generell gilt, dass zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr früh jeglicher Lärm zu unterlassen ist, in manchen Gemeinden sogar bis 7.00 Uhr. Jede Gemeinde kann darüber hinaus gemäß § 41 Oö. Gemeindeordnung eine eigene ortspolizeiliche...

  • Wels & Wels Land
  • Philip Herzog

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