Rechte und Pflichten

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Es gibt kein Recht auf Homeoffice. Es bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. „Daher hat der Dienstgeber auch nicht die Möglichkeit, den Arbeitnehmer einseitig in Homeoffice zu schicken“, informiert AK-Arbeitsrechtsexperte Helmut Steiger.  | Foto: AK Burgenland

Corona-Krise
Rechte und Pflichten im Homeoffice

AK-Arbeitsrechtsexperte Mag. Helmut Steiger: „Prinzipiell gibt es kein Recht auf Homeoffice. Dieses müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber miteinander vereinbaren.“ BURGENLAND. Spätestens seit dem zweiten Lockdowns steht das Homeoffice wieder hoch im Kurs. Die wichtigste Info dazu: es gibt kein Recht auf Homeoffice. Es bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. „Daher hat der Dienstgeber auch nicht die Möglichkeit, den Arbeitnehmer einseitig in Homeoffice zu schicken“,...

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