Corona-Krise
Rechte und Pflichten im Homeoffice

- Es gibt kein Recht auf Homeoffice. Es bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. „Daher hat der Dienstgeber auch nicht die Möglichkeit, den Arbeitnehmer einseitig in Homeoffice zu schicken“, informiert AK-Arbeitsrechtsexperte Helmut Steiger.
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AK-Arbeitsrechtsexperte Mag. Helmut Steiger: „Prinzipiell gibt es kein Recht auf Homeoffice. Dieses müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber miteinander vereinbaren.“
BURGENLAND. Spätestens seit dem zweiten Lockdowns steht das Homeoffice wieder hoch im Kurs. Die wichtigste Info dazu: es gibt kein Recht auf Homeoffice. Es bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. „Daher hat der Dienstgeber auch nicht die Möglichkeit, den Arbeitnehmer einseitig in Homeoffice zu schicken“, informiert AK-Arbeitsrechtsexperte Helmut Steiger.
Geregelte Arbeitszeiten
Klar geregelt sind auch die Arbeitszeiten im Homeoffice. Denn: Die Arbeitszeiten im Büro und im Home-Office unterscheiden sich grundsätzlich nicht. Und Arbeitszeiten müssen immer irgendwo geregelt sein: Etwa in einer Betriebsvereinbarung oder individuell. Diese vereinbarte Normalarbeitszeit, unter Umständen mit Mehr- und Überstunden, gilt auch im Homeoffice. Doch in Absprache mit dem Chef sind hier Änderungen möglich. „Dabei sollte nicht vergessen werden, seine Arbeitszeit genau zu dokumentieren “, rät Steiger. Selbst ein Weg aus dem Homeoffice heraus, egal ob zu einem Kunden oder auf einen angeordneten Sprung ins Büro, gilt als Arbeitszeit.
Versicherungsschutz
Zeitgleich besteht auch ein Versicherungsschutz im Homeoffice – zumindest während der Corona-Krise. Damit gelten Unfälle, die sich im Homeoffice im Zusammenhang mit Ihrer Beschäftigung ereignen, momentan als Arbeitsunfälle.
Zusätzliche Kosten
Unklar ist für viele Arbeitnehmer, wer die zusätzlichen Kosten im Homeoffice, wie etwa einer leistungsstärkeren Internetverbindung, Druckerpatronen, etc übernimmt. „Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Materialen fürs Homeoffice zur Verfügung zu stellen. Sollten eigene Materialen verwendet werden und entstehen dadurch zusätzliche Kosten, sind diese vom Dienstgeber zu ersetzen. Er ist aber nicht dazu verpflichtet, die entsprechenden Büromöbel zur Verfügung zu stellen. Dafür müssen Arbeitnehmer selbst Sorge tragen“, informiert der AK-Jurist.
Bei Problemen und Fragen: Die Experten der AK Burgenland stehen mit Rat und Tat zur Seite (02682/740). Auch auf der Homepage jobundcorona.at gibt es umfangreiche Informationen.
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