Neuerungen bei Pflegeregress und Grunderwerbssteuer
BEZIRK (red). Am 01.01.2018 ist das gesetzliche Pflegeregressverbot in Kraft getreten. Damit ist nunmehr ein Zugriff des Landes auf Spar- und Liegenschaftsvermögen von in Altenwohn- und in Pflegeheimen aufgenommenen Personen unzulässig. Jedoch kann das Land weiterhin auf Einkünfte jeglicher Art, also etwa auf Pensionansprüche oder auf Mieteinnahmen, sowie auch auf sonstige Erträge, wie z. B. Versorgungsrenten, Zinsen aus Sparguthaben/Wertpapieren oder Lebensversicherungen. Unzulässig ist...