Erwachsenenschutzgesetz
"Rechtzeitig Ihre Vorsorge treffen"
Nach Ende der Sachwalterschaft gibt es im Erwachsenenschutzgesetz Möglichkeiten außergerichtlich vorzusorgen. ZWETTL/WALDVIERTEL. Die gerichtliche Erwachsenenvertretung, ähnlich der 2018 abgeschafften Sachwalterschaft, ist die letzte Instanz in der Erwachsenenvertretung. Die vier Säulen Davor gibt es im Erwachsenenschutzgesetz andere Möglichkeiten Vorsorge für eine zukünftige Vertretungsnotwendigkeit zu treffen – diese sind teilweise außergerichtlich. Die Expertenen der Geschäftsstelle des NÖ...