Expertentipp von Dr. Martin Prunbauer, Österreichischer Haus- und Grundbesitzerverband Bei Privatnutzung sind Kosten für Wohnraumsanierung nur als Sonderausgabe mit bestimmten Höchstgrenzen absetzbar, Schäden durch höhere Gewalt hingegen als außergewöhnliche Belastung. Bei Vermietung sind Reparaturen sofort absetzbar; alle Maßnahmen, die die Nutzungsdauer des Objekts verlängern oder den Nutzungswert erhöhen, sind auf einen längeren Zeitraum zu verteilen. Weitere Infos: www.oehgb.at