Winter – Der ewige Kampf gegen den Schnee
Vermutlich wird es auch kommenden Winter schneien. Juristisch hat ein Liegenschaftseigentümer zwischen 6 Uhr früh und 22 Uhr abends sein Objekt und den Gehsteig davor „trittsicher“ von Schnee und Eis befreit zu haben. Winterdienstleister wie A.S.S. übernehmen diese Haftung inhaltlich und durch eine eigene Haftpflichtversicherung im Fall von Stürzen von Fußgängern oder sonstiger Schäden. Vier Stunden pro Tour Wann genau eine bestimmte Liegenschaft geräumt wird, hängt von drei Komponenten ab: dem...