Karenz/Elternteilzeit und Kinderbetreuungsgeld
Für Schwangere und ihre Partner Karenz ist nur bis zum 2. Lebensjahr des Kindes möglich, Elternteilzeit kann bis zum 7. Geburtstag beansprucht werden. Es kann aus 5 Kinderbetreuungsgeldmodellen gewählt werden - dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und vier Pauschalmodellen. Hilfestellungen zur Wahl des für Sie richtigen Modells und Informationen z.B. über: Kann während der Karenz gearbeitet werden, wie ist das arbeitsrechtlich abgesichert, wann muss eine Elternteilzeit beantragt...