Stalking - Lass mich endlich in Ruh!
Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. So steht es seit 1. Juli 2006 im Anti-Stalking-Paragraf 107a im Strafgesetzbuch geschrieben. Ein Paragraph, der Stalking-Opfer strafrechtlich schützt. Denn Stalking ist keine Privatsache, sondern strafwürdiges Unrecht. Hinter einem Stalker kann sich sowohl der Ex-Partner, ein Freund oder Kollege als auch der Nachbar oder ein völlig Unbekannter verbergen, eine Frau ebenso wie ein...