Stalking - Lass mich endlich in Ruh!
Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
So steht es seit 1. Juli 2006 im Anti-Stalking-Paragraf 107a im Strafgesetzbuch geschrieben. Ein Paragraph, der Stalking-Opfer strafrechtlich schützt. Denn Stalking ist keine Privatsache, sondern strafwürdiges Unrecht.
Hinter einem Stalker kann sich sowohl der Ex-Partner, ein Freund oder Kollege als auch der Nachbar oder ein völlig Unbekannter verbergen, eine Frau ebenso wie ein Mann. Oftmals hat das Opfer den Stalker zuvor verlassen oder abgewiesen. Der will nun Aufmerksamkeit erregen, sein Opfer hartnäckig zu einer (neuen) Beziehung drängen. Lehnt dieses das ab, kann das Verhalten des Stalkers in Hass und Psychoterror umschlagen: Er lauert seinem Opfer auf, beobachtet und verfolgt es. Er terrorisiert und erniedrigt es durch Telefonanrufe, schickt ständig SMS, E-Mails, Briefe oder Geschenke. Ziel des Stalkers ist es Macht und Kontrolle über sein Opfer zu erlangen. Manche wollen sich rächen, andere handeln aus Liebeswahn. Bei Stalking besteht dabei immer auch die Gefahr körperlicher und sexueller Angriffe.
Monate-, mitunter jahrelang demonstriert der Stalker seinem Opfer: „Du entkommst mir nicht!“
Viele Opfer berichten, dass sie in starkem Ausmaß verfolgt und in ihrem Leben massiv beeinträchtigt wurden. Die physischen und psychischen Auswirkungen sind für Opfer häufig erheblich und führen nicht selten zu schweren Traumata.
Sollten Sie erfahren, dass einer Ihrer nahen Angehörigen oder Freunde, ein Opfer von „Stalking“ ist, machen Sie Mut Hilfe anzunehmen und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten. Wenn Sie den Täter kennen, stellen Sie ihn zur Rede. Es ist wichtig, klar Stellung gegen dieses Verhalten zu beziehen und vor Augen zu führen, dass nur er selbst an diesem Verhalten etwas ändern kann.
Empfehlung der Kriminalprävention:
• Machen Sie dem Stalker, wenn möglich in Anwesenheit eines Zeugen, unmissverständlich und nur einmal klar, dass Sie keinen weiteren Kontakt mehr zu ihm wollen. Ignorieren Sie die Person dann konsequent!
• Dokumentieren Sie alles was der Stalker unternimmt. Jede Kontaktaufnahme, Mitteilung und sichern Sie Beweise wie Briefe, SMS, E-Mail etc. Diese sind bei rechtlichen Schritten wichtig.
• Informieren Sie ihr privates und berufliches Umfeld, dass Sie „gestalkt“ werde, damit Kontaktaufnahme des Stalkers über Ihren Bekanntenkreis (neue Telefonnummer, Adresse) nicht zum Erfolg führt.
• Nehmen Sie keine Pakete oder Geschenke des Täters oder mit unbekanntem Absender entgegen.
• Werden Sie mit dem Auto verfolgt, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle.
•Alarmieren Sie in konkreten Bedrohungssituationen unbedingt die Polizei über den Notruf 133.
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