STAUDINGER

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Staudinger: Gehe ins Gefängnis

Heini Staudinger reagiert gelassen auf die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung für seine VfGH-Beschwerde. Heini Staudinger reagiert gelassen auf die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung für seine VfGH-Beschwerde: »Gehe, wenn’s sein muss, ins Gefängnis« Heini Staudinger, derzeit auf Afrikareise bei von ihm unterstützten Spitälern in Tanzania, reagiert erstaunt aber gelassen auf die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung für seine VfGH-Beschwerde. »Nach dem Gesetz kann die FMA meine Firma...

  • Gmünd
  • Eva Jungmann

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