Staudinger: Gehe ins Gefängnis
Heini Staudinger reagiert gelassen auf die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung für seine VfGH-Beschwerde. Heini Staudinger reagiert gelassen auf die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung für seine VfGH-Beschwerde: »Gehe, wenn’s sein muss, ins Gefängnis« Heini Staudinger, derzeit auf Afrikareise bei von ihm unterstützten Spitälern in Tanzania, reagiert erstaunt aber gelassen auf die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung für seine VfGH-Beschwerde. »Nach dem Gesetz kann die FMA meine Firma...