Ab 1. März 2024
Extrem-Rasern droht die Versteigerung des Autos
Raser-Fahrzeuge können ab 1. März beschlagnahmt und in weiterer Folge sogar versteigert werden. LAVANTTAL. Rasern droht künftig eine heftige Strafe: Wer das Gaspedal zu fest drückt, dem droht ab dem 1. März nicht nur ein hohes Bußgeld oder die Abnahme des Führerscheins, sondern auch der Verlust des Fahrzeuges. Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen können laut der Straßenverkehrsordnungs-Novelle künftig Fahrzeuge von extremen Rasern beschlagnahmt und in weiterer Folge sogar...