Tilo Berlin: Urteil wurde von OGH teilweise aufgehoben
Der Oberste Gerichtshof hat die Schulsprüche bezüglich der Auszahlung der Sonderdividenden aufgehoben. Das Urteil rund um die Hypo-Vorzugsaktien wurde bestätigt. Die Sonderdividenden werden erneut am Landesgericht verhandelt. KLAGENFURT, WIEN. Der Oberste Gerichtshof hat gestern die Schuldsprüche gegen Tilo Berlin, Wolfgang Kulterer und Siegfried Grigg teilweise aufgehoben. Konkret geht es um die Auszahlung der Sonderdividenden im Jahre 2008. Dieser Teil muss am Landesgericht Klagenfurt erneut...