Haussammlung 2016 der Tiroler Gehörlosen
Mit Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 12. Mai 2015, Gz.Va-888-383/137 wurde dem Tiroler Landesverband der Gehörlosenvereine die Bewilligung erteilt, in der Zeit vom 1. Jänner bis 29. Februar 2016 im gesamten Bundesland Tirol eine Haussammlung durchzuführen. Die Spende ist steuerlich absetzbar (Reg. Nr. SO 2192). Der Reinerlös aus dieser Sammlung fließt in verschiedene Bereichen wie z.B. Bildung und Soziales, Kosten für Dolmetscher, Kulturelles, Erhaltung und Reparatur für das „Haus der...