Das Verlassenschaftsverfahren
Rechtsfragen nach dem Tod eines Angehörigen klärt der Notar AMSTETTEN. Im Sterbefall kann man sich zur Regelung der Verlassenschaft sofort mit der Sterbeurkunde an einen Notar wenden. Bei der Todesfallaufnahme wird das Testament bzw. eine Aufstellung des Vermögens sowie der Begräbniskosten dokumentiert. Nach Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden wird entschieden, ob eine Verlassenschaftsabhandlung durchzuführen ist oder eine Überlassung des Barvermögens an den Begräbniskostenzahler...