"Gipslöcher" in Lech
VfGH hebt Änderung der Naturschutzgebiet-Verordnung auf
LECH. Für den geplanten Bau der Grubenalpbahn in Lech wurde 2019 das Naturschutzgebiet „Gipslöcher“ von der Vorarlberger Landesregierung um 0,25 Prozent (900 Quadratmeter) verkleinert. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob nun die Änderung der Verordnung auf. Verordnungsänderung war unzulässig „Es war ein Fehler, die Verordnung über das Naturschutzgebiet 'Gipslöcher' in Lech im Schnellverfahren zu ändern. Der Landesvolksanwalt von Vorarlberg hat – zu Recht - dagegen Beschwerde beim...