Unterhalts-Rückzahlung

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Der falsche Vater der vier Kuckuckskinder will zu seinem Geld und seinem Recht kommen. „Angehende Väter sollen sich weigern, die Vaterschaftsanerkennung zu unterschreiben“, sagt er. Foto: Thöne

„Vaterschaftstests sollten verpflichtend sein“

Ennstaler Scheinvater fordert eine Gesetzesänderung, um spätes Leid in Familien zu verhindern 44.000 Euro Unterhalts-Rückzahlung hat das Gericht dem Scheinvater aus dem Ennstal für ein Kind zugebilligt. Für zwei weitere Kuckuckskinder fordert der Mann nun mindestens 70.000 Euro. Im Gespräch mit der BezirksRundschau spricht er über Geld, Gericht und neue Liebe. BezirksRundschau: Aus den geforderten 72.000 Euro Unterhalts-Rückzahlung für den ältesten Sohn sind nur 44.000 Euro geworden. Werden Sie...

  • Steyr & Steyr Land
  • Sabine Thöne

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