„Vaterschaftstests sollten verpflichtend sein“
Ennstaler Scheinvater fordert eine Gesetzesänderung, um spätes Leid in Familien zu verhindern
44.000 Euro Unterhalts-Rückzahlung hat das Gericht dem Scheinvater aus dem Ennstal für ein Kind zugebilligt. Für zwei weitere Kuckuckskinder fordert der Mann nun mindestens 70.000 Euro. Im Gespräch mit der BezirksRundschau spricht er über Geld, Gericht und neue Liebe.
BezirksRundschau: Aus den geforderten 72.000 Euro Unterhalts-Rückzahlung für den ältesten Sohn sind nur 44.000 Euro geworden. Werden Sie Einspruch erheben?
Albert S.: Das ist nicht einmal fünfzig Prozent der Summe, die ich für den Buben bis zu seinem 18. Lebensjahr ausgegeben habe. Mein Anwalt hat jedoch von einer Berufung abgeraten.
Der Vater des ältesten Sohnes ist laut DNA-Tests auch der Vater der beiden jüngsten Kinder. Sie strengen nun eine weitere Klage gegen den pensionsierten Landwirt an?
Ich will mindestens 70.000 Euro für die beiden jüngsten Kinder. Bis 2007 haben wir zusammengelebt. Ich will mich nicht bereichern, ich will nur einen Teil meines Geldes zurück, um zu meinem Recht zu kommen. Ich frage mich: Was kos-
tet ein Kind? 44.000 Euro sind zu wenig, auch 72.000 Euro.
Sie kennen den leiblichen Vater Ihrer Kinder. Wie ist Ihr Verhältnis zu ihm?
Er tut, als ob ihn das alles nichts angeht. Aber es sind seine Kinder und er soll für seine Taten gerade stehen. Er will sich vor seiner Verantwortung und der Höhe der Alimente-Zahlungen drücken. Um die Zahlungen zu schmälern, gab er die geleisteten Arbeiten nicht zur Gänze an. Dabei hatte er ein gutes Einkommen. Er fuhr von morgens bis spät-abends mit der Futterpresse von einem Landwirt zum anderen. Dafür gibt es viele Zeugen. Sie und die Landwirte mögen sich doch bitte bei meinem Anwalt oder beim Jugendamt Steyr melden. Ich als kleiner Bürger muss sozusagen beweisen, was der richtige Vater meiner Kinder verdient hat. Das ist doch lächerlich, da gehört das System geändert!
Wie sieht Ihre Beziehung zu den Kindern aus, die sie großgezogen haben?
Die zwei älteren sind erwachsen, zu den jüngeren zwei habe ich noch Kontakt. Ich telefoniere regelmäßig mit ihnen und zahle ihre Handyrechnung. Das habe ich ihnen versprochen, und ich halte meine Versprechen. Ich war 21 Jahre Alleinverdiener und habe den Großteil meines Geldes in die Familie gesteckt. Die Kinder haben alles bekommen.
Beim vierten Kind, der ältesten Tochter, ist der Vater noch immer unbekannt.
Ich bestehe auf die Vaterschaftsfeststellung! Entweder die Tochter macht einen DNA-Test oder ihre Mutter gibt den Namen des Vaters bekannt. Sonst werde ich gegen die Mutter Anklage erheben.
Der Medienrummel um Ihr Schicksal war gewaltig in den vergangenen Monaten. Wie gehen Sie damit um?
Ich versuche es mehr oder weniger zu verdrängen, aber ich muss es machen, damit etwas weitergeht. Das Meiste in den Medien ging von meinem Anwalt aus. Mir geht es auch um eine Gesetzesänderung. Es sollte verpflichtend einen DNA-Test bei jedem Kind nach der Geburt geben. Man muss die Rechte der Väter stärken. Ihnen und vor allem den Kindern würde viel Leid erspart bleiben. Auch die Mütter sollten nicht ungeschoren davonkommen und rechtlich stärker belangt werden.
Haben Sie nach all den Enttäuschungen noch Vertrauen zu Frauen?
Ich habe eine neue Beziehung, die auf Ehrlichkeit und Vertrauen beruht. Ich hoffe mit der Frau bis an mein Lebensende in Glück und Harmonie zu leben.
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