"Zwangsurlaub" nach Kündigung
Schärdingerin erstritt mithilfe der AK vor Gericht Urlaubsersatzleistung SCHÄRDING (ska). Sie müsse ihren offenen Urlaub im Ausmaß von 20 Tagen abbauen und bekomme ihn nicht ausbezahlt, ordnete das Subener Unternehmen an. Zwei Jahre lang hatte die Schärdingerin bei der Transportfirma gearbeitet. Nachdem sie gekündigt wurde, bekam sie den "Zwangsurlaub" aufs Auge gedrückt. Weil der Frau das komisch vorkam, wandte sie sich an die Arbeiterkammer. Diese stellte fest: Das Vorgehen des Unternehmens...