Urlaub und Krankenstand – Rechte der Arbeitnehmer
BEZIRK (nikl). Urlaub: Für fast alle Beschäftigten von Privatunternehmen ist der Urlaubsanspruch im Urlaubsgesetz geregelt. Er beträgt pro Arbeitsjahr fünf Wochen. Nach 25 Dienstjahren in der Firma erhöht sich der Urlaubsanspruch auf sechs Wochen. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses entsteht der Urlaub anteilig, sodass pro einem Monat etwa zwei Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche) bzw. 2,5 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche) gebühren. Krank im Urlaub: Wird man im Urlaub krank, ändert sich...