ÖGB Landeck
Frank: "Urlaubsgeld auch bei Kurzarbeit oder Krankenstand"
BEZIRK LANDECK. Zwar ist das Einkommen derzeit bei Kurzarbeit etwas geringer – zwischen 80 und 90 Prozent des normalen Einkommens – Sonderzahlungen wie das Urlaubsgeld werden aber auf Basis des Kollektivvertrages, also in voller Höhe des normalen Einkommens vor Kurzarbeit, ausbezahlt. Im Kollektivvertrag geregelt „Was viele nicht wissen: Das Urlaubsgeld ist genauso wie das Weihnachtsgeld nicht gesetzlich geregelt, sondern in den jeweiligen Kollektivverträgen verankert und wird nur durch starke...