Gewaltprävention
Ab 1. September verpflichtende Beratung für Gefährder
Der Verein „Neustart“ übernimmt im Burgenland die im Gewaltschutzgesetz vorgeschriebene verpflichtende Präventionsberatung. BURGENLAND. Ab 1. September 2021 müsssen Gefährderinnen und Gefährder nach dem Ausspruch eines Betretungs- und Annäherungsverbots an einer sechsstündigen Gewaltpräventionsberatung teilnehmen. „Wichtiger Schritt zur Deeskalation“„Der Gefährder hat sich innerhalb von fünf Tagen nach Ausspruch eines Betretungs- und Annäherungsverbots beim Verein ,Neustart‘ zu melden. Die...