Steuerliche Entlastung für kleinere Vereinsfeste
TIROL. Um das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen, wurden zusätzliche Erleichterungen für gemeinnützige Vereine eingeführt. Die neuen Regelungen gelten nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Vereine. „Bei der steuerlichen Beurteilung unterscheidet man kleinere und größere Vereinsfeste. Wichtig ist, ob das Fest ausschließlich von den Vereinsmitgliedern getragen wird. Die Besucheranzahl ist in diesem Fall egal“, erklärt Gahr. Ein kleines Vereinsfest liegt zum einen vor, wenn die...