Liebenau: Wolf darf doch nicht vergrämt werden
LIEBENAU. Die Marktgemeinde Liebenau stellte bei der Oö. Landesregierung auf Basis der Bestimmungen des Oö. Jagdgesetzes einen Antrag auf Bewilligung von Maßnahmen zur Vergrämung von Wölfen. Hintergrund seien vermehrte „Sichtungen“ und „Vorfälle“ im Zusammenhang mit dem Wolf. Genauere Angaben über Zeitpunkte, Orte der Sichtung oder Abstand zu bewohnten Gebäuden wurden allerdings nicht gemacht. Die Landesregierung bewilligte daraufhin unter Bedingungen, Befristungen und Auflagen die Vergrämung...