Bettelverordnung ist rechtmäßig
Verfassungsgerichtshof gibt Feldkirch nach umfassender Prüfung recht
Wie bei anderen Städten hat der Verfassungsgerichtshof im vergangenen Jahr auch die Bettelverordnung der Stadt Feldkirch eingehend geprüft. Anlassfall waren zwei Verwaltungsstrafverfahren gegen bettelnde Personen. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat daraufhin den Antrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt, einzelne Punkte der Verordnung als gesetzwidrig aufzuheben. In einem umfangreichen Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof nun bestätigt, dass die Verordnung der Stadtvertretung...