Doskozil mit Erfolg
Übergangsfrist für Vollspaltenböden aufgehoben
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt die Übergangsfrist beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinezucht auf. Mit 17 Jahren sei die Frist zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt. Den entsprechenden Antrag gestellt hat die burgenländische Landesregierung, dem damit stattgegeben wurde. BURGENLAND/ÖSTERREICH. Für bestehende Anlagen in der Schweinezucht wurde für das Verbot von Vollspaltenböden eine Übergangsfrist bis 2040 festgelegt, um den landwirtschaftlichen Betrieben die...