Wer darf was wann machen?
Vorarlberg ist wieder geöffnet
Aktuell geltende Corona-Schutzmaßnahmen in Unterkünften, der Gastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Veranstaltungen in Vorarlberg (Stand: 13.12.2021) Innenräumen: Grundsätzlich muss in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen eine FFP-2-Maske getragen werden.Maskenpflicht für Kinder: Kinder bis 6 Jahre brauchen keine Maske. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren genügt ein einfacher Mund-Nasen-Schutz.Handel mit Gütern des täglichen Bedarfs, Banken, Post, Apotheken, Tankstellen:...